Nutzungsbedingungen zu CODA
Stand: 23.12.2025
I. Allgemeines und Dienstbeschreibung
(1) CODA ist die zentrale Objektdatenbank der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt (Goethe-Universität) für ihre Mitglieder und Angehörigen sowie externe kooperierende Projektbeteiligte. CODA wird von der Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg (UB) der Goethe-Universität bereitgestellt. CODA ist ein über den Webbrowser und das Internet nutzbarer Dienst zur Bündelung der sammlungsbezogenen Forschungsdaten, die in den vielfältigen Sammlungen der Goethe-Universität in der Auseinandersetzung mit den Objekten entstehen und fungiert – im Unterschied zu anderen Infrastrukturen und Repositorien – als Arbeitsumgebung, welche eine ständige Veränderung der Daten erlaubt. Datenliefernde Personen (nachfolgend: Datenliefernde) können über CODA Metadaten zu Sammlungsobjekten (nachfolgend: Objektdatensätze) sowie digitale Repräsentationen von Sammlungsobjekten (nachfolgend: Digitalisatdatensätze) datenbankgestützt erfassen und bereitstellen. Digitalisatdatensätze umfassen z.B. Bilddateien, Videodateien, Tonaufnahmen oder andere Mediaformate. Sind nachfolgend sowohl Objektdatensätze als auch Digitalisatdatensätze gemeint, wird von Datensätzen gesprochen. Die Datensätze können für Lehre und Forschung oder die breite Öffentlichkeit bereitgestellt werden.
(2) Alle in CODA gespeicherten Objekt- und Digitalisatdatensätze sind anhand ihrer Zugehörigkeit zu einer Sammlung oder einem Projekt jeweils einem sog. Datenpool zugeordnet. Die Datenpools können nach Bedarf und Ermessen der Pool-Verantwortlichen (vgl. II. (2.4)) in Unterpools aufgegliedert werden, die wiederum ebenfalls in ihrem Verantwortungsbereich liegen.
(3) Für die in CODA angelegten Datenpools, die Unterpools sowie die bereitgestellten Datensätze können für Nutzende Zugriffsregelungen nach Rechtegruppen festgelegt werden, woraus sich ein nach Pools differenziertes Zugriffssystem ergibt (siehe II. (2.4)).
(4) Die Speicherung von Datensätzen in CODA ist nicht davon abhängig, dass die Datensätze öffentlich bereitgestellt werden. Die Veröffentlichung über CODA ist optional und kann auch zeitverzögert oder gar nicht erfolgen.
(5) Die Nutzung von CODA unterliegt diesen Nutzungsbedingungen, die von den Nutzenden anerkannt werden müssen. Bei lesender Nutzung ohne Registrierung (siehe II. (2.1)) werden diese Nutzungsbedingungen mit der Verwendung der Objektdatenbank anerkannt. Sobald die Nutzung über bloßes Lesen hinausgeht (siehe 2.2 bis 2.6), ist eine aktive Zustimmung zu den aktuellen Nutzungsbedingungen erforderlich.
(6) Die Nutzung der Objektdatenbank ist zum Stand dieser Nutzungsbedingungen kostenfrei. Die Goethe-Universität behält sich vor, die Nutzung in Zukunft kostenpflichtig zu machen.
II. Nutzung der Objektdatenbank: Rechte, Pflichten, Haftung
(1) CODA ist als Speicherort für sammlungsbezogene Objekt- und Digitalisatdatensätze bestimmt, es sollen ausschließlich geprüfte und konsistente Datensätze gesichert und zugänglich gemacht werden. Eine Speicherung von anderen Daten ist nicht zulässig, diese werden bei Zuwiderhandlung gelöscht.
(2) CODA kann in den nachfolgend dargestellten Berechtigungen und Nutzungsarten genutzt werden. Für die jeweiligen Nutzungen gelten die im Verlauf der Nutzungsbedingungen dargelegten Rechte, Pflichten und Haftung. Insbesondere tragen die Nutzenden die uneingeschränkte rechtliche Verantwortung für die spezifische Verwendung der Daten und deren rechtmäßige Nutzung. Sofern nicht weiter spezifiziert, gelten die Nutzungsbedingungen für alle Nutzendengruppen.
- (2.1) Lesende Nutzung ohne Registrierung: Eine Recherche bzw. Suche in den öffentlich bereitgestellten Datenpools bzw. Datensätzen kann ohne Registrierung durchgeführt werden. Eine Verwendung dieser öffentlich bereitgestellten Datenpools bzw. Datensätzen darf nur unter Einhaltung der im Einzelfall eingeräumten Nutzungsbefugnisse/Lizenzen erfolgen.
- (2.2) Lesende Nutzung mit Registrierung: Für die Registrierung nutzen Mitglieder und Angehörige der Goethe-Universität (nachfolgend: registrierte Nutzende) ihren Benutzeraccount des Hochschulrechenzentrums (HRZ). Externe kooperierende Wissenschaftler*innen können ebenfalls registrierte Nutzende werden. Ihnen werden hierfür von den Gesamtadmins (siehe II (2.6)) personalisierte Accounts erstellt.
- (2.3) Registrierte Nutzende mit Lesezugriff können in den für sie von den Pool-Admins freigegebenen Datenpools bzw. Datensätzen recherchieren und suchen. Eine Verwendung dieser bereitgestellten Datenpools bzw. Datensätzen darf nur unter Einhaltung der im Einzelfall eingeräumten Nutzungsbefugnisse/Lizenzen erfolgen. Insbesondere beim Teilen von Lesebefugnissen an Nutzende ohne Registrierung (siehe II (11)) müssen die Nutzungsbefugnisse/Lizenzen eingehalten werden.
- (2.4) Pool-Verantwortliche und Pool-Admins: Für den jeweiligen Datenpool zeichnen sich einzelne registrierte Nutzende verantwortlich (nachfolgend: Pool-Verantwortliche). Diese räumen den Datenliefernden die Rechte und Pflichten für den jeweiligen Pool nach diesen Nutzungsbedingungen ein. Pool-Verantwortliche müssen Angehörige oder Mitglieder der GU sein. Ein Pool-Verantwortlicher verfügt zugleich über Administrationsrechte im Pool, wobei er auch weitere Pool-Admins bestellen kann, die über die gleichen Rechte verfügen, aber nicht die Verantwortung für die Inhalte des Pools und die Vergabe von Nutzungsrechten tragen.
- (2.5) Bearbeitende Nutzende: Datenliefernde bzw. die jeweiligen Pool-Admins können einzelnen registrierten Nutzenden bearbeitenden Zugriff auf eigene unveröffentlichte oder öffentlich zugängliche Datenpools oder einzelne Datensätze einräumen (nachfolgend: bearbeitende Nutzende). Dabei kann der Umfang der Bearbeitungsrechte der bearbeitenden Nutzenden von den Pool-Admins differenziert nach Rechtegruppen festgelegt werden.
- (2.6) Gesamtadmins: Ausgewählte Mitarbeiter*innen der CODA betreibenden UB sind mit Administratorenberechtigung für die ganze Datenbank ausgestattet (nachfolgend: Gesamtadmins) und können daher Änderungen am Datenmodell durchführen sowie alle Datensätze einsehen, bearbeiten und löschen. Sie verwalten das Rechtemanagement, bestimmen die Pool-Verantwortlichen und statten sie mit den entsprechenden Rechten aus. Diesen Gesamtadmins ist es vorbehalten, auf die Behebung von Mängeln in einzelnen Datensätzen hinzuwirken und diese ggf., sofern die Mängel seitens der Datenliefernden nicht behoben werden, zu löschen. Zur Aufrechterhaltung des Betriebs der Datenbank verfügen die Mitglieder des Teams der Sammlungskoordination außerdem über Lese- und Schreibrechte für alle existierenden Pools und Datensätze in der Datenbank.
(3) Für die Inhalte der Datensätze sowie für die Rechtmäßigkeit der Datensätze und gegebenenfalls deren Änderungen oder Bearbeitungen sind die jeweiligen Datenliefernden verantwortlich. Insbesondere müssen die Datenliefernden sicherstellen, dass sie die rechtlichen Voraussetzungen für die Speicherung, Veröffentlichung und sonstige Nutzung der Daten in CODA erfüllen. Die Pool-Verantwortlichen tragen die Pflicht, die Rechtmäßigkeit der Speicherung, Zurverfügungstellung, Veröffentlichung sowie die Vergabe von Nutzungsrechten für die Objekt- und Digitalisatdatensätze ihres jeweiligen Pools zu überwachen und sicherzustellen. Je nach Verantwortungsbereich haften die Datenliefernden oder die Pool-Verantwortlichen im jeweiligen Einzelfall für die Einhaltung dieser Nutzungsbedingungen und der geltenden Rechtsvorschriften. Bei Verstößen, insbesondere bei Verletzungen der unter Abschnitt II Abs. 5 dieser Nutzungsbedingungen genannten Rechte sowie sonstigen Rechtsverstößen, ist die jeweils verantwortliche Partei Dritten gegenüber verantwortlich und schadensersatzpflichtig.
(4) Datenliefernde bzw. die jeweiligen Pool-Admins können sowohl einzelnen registrierten Nutzenden oder der Gesamtheit der registrierten Nutzenden lesenden Zugriff auf eigene unveröffentlichte Datenpools oder einzelne Datensätze einräumen. Sie können ihre Datenpools, einzelne Datensätze oder Auszüge aus den Datensätzen auch öffentlich bereitstellen. Datensätze erhalten im Falle einer Veröffentlichung persistente Identifikatoren, sofern es der technische Standard zulässt.
(5) Die in CODA enthaltenen Datensätze können urheberrechtlich geschützt sein. Jegliche Nutzung unterliegt den Bestimmungen des Rechts der Bundesrepublik Deutschland, speziell dem deutschen Urheberrechtsgesetz. Sofern die in CODA bereitgestellten Datensätze urheberrechtlich geschützt sind, sind diese ohne Einverständnis des Rechteinhabers ausschließlich nach den Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes oder unter Einhaltung der im Einzelfall eingeräumten Nutzungsbefugnisse/Lizenzen (z. B. Creative Commons-Lizenz) zu verwenden. Vor der öffentlichen Freigabe von dem urheberrechtlichen Schutz unterliegenden Medieninhalten (wie etwa Fotos, andere fotografischen Abbildungen, Tonaufnahmen oder Videos) außerhalb eines abgegrenzten Personenkreises (z. B. Angehörige der Universität und im Rahmen von Kooperationen einbezogene Projektpartner*innen) haben die Poolverantwortlichen zu prüfen und sicherzustellen, dass die dafür erforderlichen Nutzungsrechte wirksam durch den*die Urheber*in oder Rechteinhaber*in der Universität eingeräumt wurden und auf Nachfrage nachgewiesen werden können. Ebenso sind die vom Urheber geforderten Bedingungen zur angemessenen Urhebernennung (etwa Name, Pseudonym, Art und Ort der Nennung) zu klären und zu dokumentieren.
(6) Die Abklärung und Wahrung aller Rechte für eine Verwendung der Daten (z. B. Persönlichkeits- und Datenschutzrechte, Urheberrechte und verwandte Schutzrechte) liegt in der Verantwortung der Nutzenden_._ Diese Verantwortung umfasst insbesondere die Vermeidung jeglicher Verfälschung oder Entstellung urheberrechtlich geschützter Werke sowie die Verhinderung von Verwendungen, die abgebildete Personen herabwürdigen oder deren Persönlichkeitsrechte verletzen, insbesondere bei abredewidriger oder sinnentstellender Nutzung. CODA darf nur gemäß diesen Nutzungsbedingungen und ausschließlich zu gesetzlich erlaubten Zwecken genutzt werden.
(7) Die Datenliefernden entscheiden, ob und in welchem Umfang sie Nutzungsbefugnisse an den urheberrechtlich geschützten Inhalten einräumen wollen. In CODA veröffentlichte Digitalisatdatensätze müssen mit Lizenzbedingungen versehen werden. Diese Lizenz ist bei der Veröffentlichung des Digitalisatdatensatzes aus einer vorgegebenen Liste auszuwählen. Sofern möglich, soll eine Nennung des Urhebers / der Urheber*in (bzw. der Institution) erfolgen. (Öffentliche) Objektdatensätze werden grundsätzlich unter der CC0-Lizenz bereitgestellt, sofern nicht anders angegeben.
(8) Sind Angaben zu Personen in den zur Verfügung gestellten Datensätzen enthalten, sind die geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften und sonstigen Vorschriften (DSGVO, KUG) einzuhalten. Es obliegt den Datenliefernden bzw. dem*der Nutzenden, soweit erforderlich, die Zustimmung dieser Personen einzuholen.
(9) Datenliefernde oder bearbeitende Nutzende, die Datensätze mit Links zu externen Webseiten Dritter versehen, sind verpflichtet, die verlinkten Seiten zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen, um eine Übernahme rechtswidriger Inhalte auszuschließen. Erhalten sie nach Veröffentlichung Kenntnis von rechtwidrigen Inhalten auf den verlinkten Webseiten Dritter, ist die Verlinkung unverzüglich zu löschen bzw. die Gesamtadmins (vgl. II (2.6)) zu informieren.
(10) Die Datenliefernden verantworten die Sicherung der Daten ihrer jeweiligen Datenpools durch regelmäßige Backups mittels der in CODA bereitgestellten Export-Möglichkeiten.
(11) Registrierte Nutzende – sowohl mit Leserechten als auch bearbeitende Nutzende – können personalisierte Zusammenstellungen von Datensätzen (nachfolgend: Mappen) anlegen. Mappen können poolübergreifend Datensätze enthalten, auf die der*die jeweilige Nutzende Lesezugriff hat. Die Nutzenden können Mappen mit anderen registrierten Nutzenden in CODA teilen und diesen ihr Leserecht auf die Datensätze für die Dauer der Freigabe weitergeben, auch wenn diese sonst eigentlich keinen Zugriff auf die zusammengestellten Datensätze hätten. Werden bestimmten Nutzenden von den Pool-Admins die entsprechenden Rechte zugewiesen, so können diese Nutzenden Mappen über einen Share-Link auch mit Personen teilen, die nicht in CODA registriert sind. Voraussetzung dafür ist, dass die entsprechenden Mappen mit einem Passwort geschützt werden. Die teilenden Nutzenden sind verpflichtet, das Passwort den Empfänger*innen nicht in der gleichen Nachricht wie der Share-Link zur Mappe zu übermitteln, sondern in einer gesonderten E-Mail oder mittels eines Verschlüsselungstools. Die teilenden Nutzenden sind weiterhin verpflichtet, vor der Freigabe zu überprüfen, dass die Freigabe in Einklang mit den Lizenzen und Rechten mit den in der Mappe enthaltenen Datensätze erfolgt.
(12) Ein Anspruch auf Registrierung in CODA besteht nicht. Die Goethe-Universität ist berechtigt, Anmeldungen abzulehnen oder Konten zu sperren, wenn ein Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen vorliegt oder eine gesetzliche Verpflichtung oder behördliche Anordnung zur Sperrung des Zugangs oder ein sonstiges Verhalten Anlass dazu gibt, dass den Verdacht begründet, dass der*die registrierte Nutzende nicht geeignet für die Nutzung von CODA ist, oder auch in Zukunft gegen die Nutzungsbedingungen oder sonstige gesetzliche Verpflichtungen verstößt oder verstoßen wird.
(13) Das auf CODA zur Verfügung gestellte Angebot sowie alle zugehörigen Elemente wie Software, Module, etc. sind urheberrechtlich geschützt. Eine systematische Speicherung von größeren Teilen oder dem Datenbestand als Ganzes in elektronischer, elektromagnetischer oder ähnlicher Form ist untersagt.
(14) Bei Verstößen gegen diese Nutzungsbedingungen, Verletzungen von Rechten Dritter oder sonstigen rechtlichen Beanstandungen behält sich die Goethe-Universität vor, den Zugriff auf Datensätze zu sperren sowie diese zu löschen. Weitergehende Ansprüche und Rechte bleiben hiervon unberührt.
III. Service und Technik
(1) CODA basiert auf der Software fylr, angeboten durch die Programmfabrik GmbH (Heinrich-Roller-Straße 16B, 10405 Berlin). Eine allgemeine Dokumentation zur Software findet sich hier: fylr-Dokumentation. Eine auf CODA zugeschnittene Dokumentation (inkl. Rechtemanagement) findet sich hier: CODA-Dokumentation.
(2) Das Erstellen und Hochladen von Datensätzen in CODA erfolgt in der Regel über die im Webbrowser zugänglichen Möglichkeiten zum Erstellen, Bearbeiten und Hochladen von Datensätzen sowie eine Programmierschnittstelle (API).
(3) Die Metadaten zu öffentlich bereitgestellten Datensätzen sind frei im Internet verfügbar und können über die zur Verfügung stehenden offenen Schnittstellen gespeichert, angeboten und abgerufen werden. Dadurch sind die in CODA öffentlich bereitgestellten Datensätze potentiell auch über internationale Portale, Recherchetools sowie Suchmaschinen nachweis- und auffindbar. Der Betrieb und die Weiterentwicklung von CODA richtet sich nach Empfehlungen und Standards der Fachwelt.
IV. Rechte, Pflichten und Haftung der Goethe-Universität
(1) Die Goethe-Universität haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit. Für vorsätzliche Vertragsverletzungen haftet die Goethe-Universität ebenfalls uneingeschränkt. Die Haftung für grob fahrlässige Vertragsverletzungen ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für eine spezifische Verwendung der Daten, ist ausgeschlossen.
(2) Die Goethe-Universität strebt die durchgehende Verfügbarkeit von CODA an und bemüht sich im Falle von Systemausfällen um eine schnellstmögliche Behebung der Störungen. Wartungsbedingte Systemausfälle sowie geplante, regelmäßige wartungsbedingte Downtimes werden von den Gesamtadmins bekannt gegeben.
(3) Die Goethe-Universität übernimmt dennoch keine Haftung dafür, dass der Dienst CODA und seine Inhalte durchgehend, unverändert, vollständig sowie fehlerfrei und aktuell zur Verfügung stehen. Für Schäden, die aus dem Vertrauen auf die Inhalte der Objektdatenbank oder deren Nutzung entstehen, wird keine Haftung übernommen. Ebenso ist die Goethe-Universität nicht für Verlust oder Beschädigung von Datensätzen verantwortlich. Eine Gewährleistung und Haftung für Richtigkeit, Aktualität, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Datensätze wird von der Goethe-Universität, außer im Fall einer zwingenden gesetzlichen Haftung, nicht übernommen.
(4) Die Goethe-Universität behält sich vor, Datensätze wegen inhaltlicher, technischer oder formaler Mängel, beim Vorliegen eines tatsächlichen oder vermeintlichen Rechtshindernisses sowie wegen Verletzung von Rechten Dritter oder von Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen abzulehnen bzw. den Zugriff zu löschen.
(5) Die Goethe-Universität sichtet die in CODA gespeicherten und veröffentlichten Datensätze lediglich auf offenkundig rechtswidrige Inhalte. Es findet keine Prüfung bezüglich der tatsächlichen rechtlichen Situation, insbesondere im Hinblick auf Schutzfähigkeit und Rechteinhaberschaft statt. Die Goethe-Universität forscht nicht von sich aus nach Umständen, die auf rechtswidrige Tätigkeiten hinweisen.
(6) Die Goethe-Universität distanziert sich von den Inhalten sämtlicher Seiten, die durch in Datensätzen enthaltene Links zu externen Webseiten Dritter erreicht werden können. Die Goethe-Universität macht sich deren Inhalte nicht zu eigen. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist ausschließlich der*die jeweilige Anbietende oder Betreiber*in der externen Seiten verantwortlich.
(7) Eine Haftung für Schäden aus der unbefugten Nutzung von passwortgeschützten Logins durch Dritte wird von der Goethe-Universität nicht übernommen.
(8) Soweit die Haftung beschränkt bzw. ausgeschlossen ist, gilt dies auch zugunsten von leitenden Angestellten, Vertreter*innen und Erfüllungsgehilfen der Goethe-Universität.
(9) Die Goethe-Universität gewährleistet die notwendige Datensicherheit und den Datenschutz. Im Rahmen des Wartungsvertrags werden durch die Goethe-Universität regelmäßig Backups des Datenmodells, der eingegebenen Metadaten sowie des Rechtemanagements durchgeführt. Dies entbindet die Datenliefernden nicht von der Pflicht eigenständig Backups vorzuhalten, insbesondere von den in CODA abgelegten Digitalisatdatensätzen.
(10) Die Goethe-Universität behält sich das Recht vor, die Funktionalität, Software, Architektur und das Erscheinungsbild von CODA sowie diese Nutzungsbedingungen jederzeit zu ändern. Änderungen der Nutzungsbedingungen werden den Nutzenden mitgeteilt und bedürfen deren erneute Zustimmung.
(11) Die Goethe-Universität ist berechtigt, CODA jederzeit einzustellen.
V. Schlussbestimmungen
(1) Sollte eine oder mehrere Regelungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die unwirksame Regelung wird durch eine rechtlich zulässige Regelung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt.
(2) Ergänzend zu den vorliegenden Nutzungsbedingungen gilt die allgemeine IuK Nutzungsordnung der Goethe-Universität. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen Nutzungsbedingungen und der allgemeinen IuK Nutzungsordnung haben die Regelungen dieser Nutzungsbedingungen Vorrang.
(3) Diese Nutzungsbedingungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(4) Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, Frankfurt am Main.